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CarPutt — KFZ-Sachverständiger Ferreira, zur Startseite

Was Ihnen zusteht — und was die Versicherung nicht darf

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie mehr Rechte, als die meisten wissen. Hier stehen sie, ohne Fachdeutsch.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.

Sie darf Ihnen einen anbieten — und das tut sie meistens auch, oft binnen weniger Stunden nach dem Unfall. Der Anruf klingt hilfsbereit: Man kümmere sich um alles, Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, und Sie müssten nichts bezahlen.

Das stimmt sogar. Nur arbeitet dieser Gutachter im Auftrag genau des Unternehmens, das Ihren Schaden bezahlen soll. Sie sind nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen.

Darf ich die Werkstatt selbst aussuchen?

Ja. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Bei einem neueren Fahrzeug, das bisher scheckheftgepflegt war, dürfen Sie in der Regel auf einer Markenwerkstatt bestehen.

Versicherungen verweisen gern auf günstigere „gleichwertige Fachbetriebe". Ob dieser Verweis in Ihrem Fall zulässig ist, hängt vom Alter des Fahrzeugs und seiner Wartungshistorie ab. Das ist eine Rechtsfrage — dafür ist ein Anwalt zuständig, nicht wir.

Was zum Schaden gehört

Der Schaden ist mehr als die Reparaturrechnung. Nach einem unverschuldeten Unfall kommen in der Regel in Betracht:

  • Reparaturkosten — oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
  • Merkantile Wertminderung — der Wertverlust, der bleibt, obwohl fachgerecht repariert wurde
  • Nutzungsausfall für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten — auch ohne Mietwagen
  • Mietwagen statt Nutzungsausfall, wenn Sie tatsächlich einen brauchen
  • Abschlepp-, Stand- und Bergungskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Anwaltskosten
  • An- und Abmeldekosten bei einem Ersatzfahrzeug
  • Eine Auslagenpauschale für den eigenen Aufwand

Bekomme ich Nutzungsausfall, auch wenn ich keinen Mietwagen genommen habe?

In der Regel ja. Nutzungsausfall wird für die Dauer gezahlt, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten — unabhängig davon, ob Sie ein Ersatzfahrzeug gemietet haben. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug hätten nutzen wollen und können.

Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe und wird nach anerkannten Tabellen bemessen. Maßgeblich ist die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten — nicht die Zeit, die sich die Versicherung mit der Regulierung lässt.

Die drei Stellen, an denen es häufig teuer wird

Der Restwert

Die Versicherung legt manchmal ein Restwertangebot aus einer bundesweiten Online-Börse vor, das deutlich über dem liegt, was Ihr Fahrzeug in der Region tatsächlich wert ist. Maßgeblich ist grundsätzlich der Markt an Ihrem Wohnort.

Die Teilreparatur

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gibt es Konstellationen, in denen sich eine Reparatur trotzdem lohnt. Diese Ansprüche sind allerdings an Bedingungen geknüpft — unter anderem daran, dass fachgerecht und vollständig nach Gutachten repariert wird und Sie das Fahrzeug anschließend eine Zeit lang weiter nutzen. Eine notdürftige Teilreparatur kann den Anspruch kosten.

Die gekürzte Rechnung

Versicherungen lassen Reparaturrechnungen durch Prüfdienstleister kürzen — häufig pauschal, mit Verweis auf Stundensätze anderer Betriebe. Maßgeblich ist aber, was zur fachgerechten Instandsetzung tatsächlich erforderlich war, und das steht im Gutachten. Halten Sie das Kürzungsschreiben daneben: Was dort gestrichen wird, muss sich Position für Position begründen lassen. Für die Durchsetzung brauchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Was wir dürfen und was nicht

Wir sind Kfz-Sachverständige. Wir stellen fest, was beschädigt ist, was die Instandsetzung kostet und was Ihr Fahrzeug wert ist. Das ist eine technische Feststellung, und sie ist die Grundlage für alles Weitere.

Rechtsberatung dürfen und wollen wir nicht erteilen. Wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht, um strittige Haftung oder um die Bewertung von Kürzungsschreiben, brauchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt dessen Kosten in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung.

Noch Fragen?

Rufen Sie an oder schicken Sie uns Fotos vom Schaden. Die erste Einschätzung kostet Sie nichts.