Wer bezahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten des Gutachtens in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers — sie gehören zum ersatzfähigen Schaden. Bei einem selbst verschuldeten Unfall und bei sehr kleinen Schäden tragen Sie sie selbst.
Das ist der Grund, warum wir nicht mit einer Preisliste werben: In dem Fall, für den die meisten Menschen anrufen, zahlen sie nichts.
Wie sich das Honorar bemisst
Sachverständigenhonorare richten sich üblicherweise nach der Höhe des ermittelten Schadens, nicht nach dem Zeitaufwand. Das ist in der Branche etabliert und wird von Gerichten grundsätzlich anerkannt: Ein größerer Schaden bedeutet mehr Positionen, mehr Prüfaufwand und mehr Haftung.
Dazu kommen Nebenkosten für Fotos, Fahrt, Schreibarbeit und Porto.
Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, womit zu rechnen ist. Und wir sagen Ihnen ehrlich, wenn sich ein Gutachten in Ihrem Fall nicht lohnt.
Die drei Fälle
1. Unverschuldeter Unfall
Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten in der Regel vollständig. Für Sie bleibt nichts übrig. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
2. Selbst verschuldeter Unfall oder Kaskoschaden
Hier zahlen Sie das Gutachten selbst. Bei einem Kaskoschaden beauftragt die Versicherung häufig ohnehin einen eigenen Sachverständigen und trägt dessen Kosten — ein zusätzliches eigenes Gutachten lohnt sich dann vor allem, wenn Sie deren Einschätzung anzweifeln.
3. Strittige Schuldfrage
Trägt am Ende jede Seite einen Teil der Verantwortung, wird auch das Honorar nur anteilig erstattet. Wenn absehbar ist, dass die Haftung ungeklärt bleibt, sprechen wir das vorher an.
Und wenn der Schaden klein ist?
Was ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gilt ein Schaden, dessen Reparaturkosten unterhalb einer Grenze von etwa 750 bis 1.000 Euro liegen. In diesem Bereich muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein volles Gutachten in der Regel nicht erstatten.
Die Grenze steht so nicht im Gesetz; sie hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt und wird nicht überall gleich gehandhabt.
Das eigentliche Problem daran: Man kennt die Schadenhöhe vorher nicht. Was von außen wie eine Schramme im Stoßfänger aussieht, kann dahinter einen verformten Querträger, gerissene Halter und beschädigte Sensorik verbergen — und liegt dann bei einem Vielfachen der Bagatellgrenze.
Rufen Sie deshalb im Zweifel an. Eine erste Einschätzung anhand von Fotos kostet Sie nichts, und sie dauert selten länger als ein paar Minuten.
Was ein Gutachten Ihnen einbringt
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert die Reparaturkosten. Das ist eine von mehreren Positionen, die Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zustehen.
Ein Gutachten beziffert zusätzlich die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die Ausfalldauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen. Und es sichert Beweise — was ein Kostenvoranschlag nicht tut.
Genau daran verdient bei einem unverschuldeten Unfall nur eine Seite: Wer sich mit einem Kostenvoranschlag zufriedengibt, verzichtet meist auf mehrere Positionen, die ihm zustehen.
