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Unfallgutachten

Nach einem Verkehrsunfall: vollständige Beweissicherung und Bewertung aller Schäden für die Regulierung mit der Versicherung.

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten dokumentiert nach einem Verkehrsunfall alle Schäden am Fahrzeug und beziffert Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Es ist die Grundlage für die Schadenregulierung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Nach einem Unfall zählt zuerst die Beweissicherung. Sobald ein Fahrzeug repariert oder verkauft ist, lässt sich der Zustand unmittelbar nach dem Unfall nicht mehr rekonstruieren — und damit auch nicht mehr belegen, was tatsächlich beschädigt war.

Wir nehmen das Fahrzeug vor Ort auf: an der Unfallstelle, bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt, in der es steht. Dabei werden nicht nur die sichtbaren Schäden fotografiert. Entscheidend sind die Schäden, die man erst sieht, wenn man weiß, wo man suchen muss — verformte Träger hinter dem Stoßfänger, verschobene Anbauteile, Spuren an der Karosseriestruktur.

Was in einem Unfallgutachten steht

Ein vollständiges Gutachten beziffert mehr als die reinen Reparaturkosten. Es hält fest:

  • Reparaturkosten auf Basis der Herstellervorgaben und der ortsüblichen Stundensätze
  • Merkantile Wertminderung — der Betrag, um den Ihr Fahrzeug nach fachgerechter Reparatur weniger wert ist, weil es ein Unfallfahrzeug bleibt
  • Wiederbeschaffungswert — was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kosten würde
  • Restwert — was das beschädigte Fahrzeug im Zustand nach dem Unfall noch wert ist
  • Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer — Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Vorschäden, sofern erkennbar, klar abgegrenzt vom aktuellen Schaden

Warum ein eigener Gutachter

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben. Sie darf Ihnen einen anbieten — dieser Gutachter arbeitet dann allerdings im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen soll.

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist kein Ersatz. Er beziffert Reparaturkosten, aber weder Wertminderung noch Wiederbeschaffungs- oder Restwert — und er ist keine Beweissicherung.

Wann Sie das brauchen

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall, den Sie nicht verschuldet haben
  • Der Schaden liegt erkennbar über der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro
  • Die Schuldfrage ist strittig oder noch nicht geklärt
  • Die gegnerische Versicherung will den Schaden über einen eigenen Gutachter oder einen Kostenvoranschlag abwickeln
  • Sie wollen wissen, ob sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt

Was Sie bereithalten sollten

Bringen Sie mit, was Sie haben — Fehlendes können wir meist nachreichen lassen.

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Unfallbericht oder Aktenzeichen der Polizei, falls aufgenommen wurde
  • Name und Kennzeichen des Unfallgegners, Versicherung und Schadennummer, soweit bekannt
  • Reparaturrechnungen früherer Schäden, falls vorhanden
  • Nachweise über Sonderausstattung