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Schadengutachten

Für Schäden außerhalb des Verkehrsunfalls: Parkschaden, Hagel, Wild, Vandalismus, Marder — dokumentiert und bewertet.

Was ist ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten stellt Umfang und Höhe eines Fahrzeugschadens fest, der nicht aus einem Verkehrsunfall stammt — etwa Parkschaden, Hagel, Wildunfall, Vandalismus oder Marderbiss. Es dient als Nachweis gegenüber der Versicherung.

Nicht jeder Schaden entsteht im fließenden Verkehr. Der Einkaufswagen auf dem Parkplatz, der Hagelschauer über dem Sauerland, das Reh auf der Landstraße, der zerkratzte Lack über Nacht: In all diesen Fällen brauchen Sie einen belastbaren Nachweis darüber, was beschädigt wurde und was die Instandsetzung kostet.

Der Unterschied zum Unfallgutachten

Beim Verkehrsunfall gibt es einen Gegner und dessen Haftpflichtversicherung. Bei den übrigen Schäden ist meist Ihre eigene Kaskoversicherung zuständig — und die hat andere Regeln.

Das wirkt sich unmittelbar auf die Kosten aus: Bei Kaskoschäden beauftragt die Versicherung häufig selbst einen Gutachter und trägt dessen Kosten. Ein eigenes Gutachten lohnt sich dann vor allem, wenn Sie die Einschätzung der Versicherung anzweifeln oder wenn Sie selbst entscheiden wollen, ob Sie den Schaden überhaupt melden. Auch das sagen wir Ihnen vorher.

Typische Fälle

Parkschaden mit unbekanntem Verursacher. Hier ist die Dokumentation besonders wichtig, weil die Versicherung wissen will, ob die Beschädigung zum geschilderten Hergang passt.

Hagelschaden. Die Zahl der Diebeulen und ihre Verteilung über die Karosserie entscheidet über die Instandsetzungsmethode — Ausbeulen ohne Lackieren ist deutlich günstiger als eine Neulackierung, aber nicht überall möglich.

Wildschaden. Die Wildunfallbescheinigung des Jagdpächters oder der Polizei gehört dazu; das Gutachten hält die Spuren fest, die den Hergang belegen.

Vandalismus und Marderschaden. Beides wird von Versicherungen genau geprüft. Eine saubere Dokumentation vermeidet Rückfragen.

Wann Sie das brauchen

  • Parkschaden, bei dem der Verursacher unbekannt ist oder bestritten wird
  • Hagel-, Sturm- oder Unwetterschaden
  • Wildunfall
  • Vandalismus, mutwillige Beschädigung, Diebstahlschaden
  • Marderbiss mit Folgeschaden
  • Sie zweifeln an der Einschätzung des von der Versicherung beauftragten Gutachters

Was Sie bereithalten sollten

Bringen Sie mit, was Sie haben — Fehlendes können wir meist nachreichen lassen.

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Versicherungsschein und Schadennummer, falls der Schaden bereits gemeldet ist
  • Wildunfallbescheinigung oder polizeiliches Aktenzeichen, falls vorhanden
  • Fotos vom Auffinden des Schadens, falls Sie welche gemacht haben