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Gutachter der Versicherung oder eigener Gutachter?

Kurz nach dem Unfall meldet sich das Schadenmanagement der Gegenseite. Was dahintersteckt und was Sie entscheiden dürfen.

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie Ihren Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben — sie darf Ihnen einen anbieten. Dieser Gutachter arbeitet dann im Auftrag der Versicherung, die Ihren Schaden bezahlen soll.

Der Anruf

Er kommt meist schneller, als man denkt — manchmal noch am Unfalltag. Am Telefon ist ein freundlicher Schadenmanager der gegnerischen Versicherung. Er bietet an, sich um alles zu kümmern: einen Gutachter zu schicken, eine Werkstatt zu organisieren, einen Mietwagen bereitzustellen. Kostenlos, versteht sich.

Das Angebot ist echt. Und es ist bequem. Nur sollte man wissen, in wessen Auftrag hier gearbeitet wird.

Wer für wen arbeitet

Ein Sachverständiger stellt fest, was beschädigt ist und was die Instandsetzung kostet. Diese Feststellung ist eine Bewertung — und Bewertungen haben Spielräume. Ob ein Teil erneuert oder instand gesetzt wird, wie die Ausfalldauer bemessen wird, ob eine merkantile Wertminderung angesetzt wird und in welcher Höhe: All das lässt sich vertretbar unterschiedlich beurteilen.

Der Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, wird von dieser Versicherung beauftragt und bezahlt. Er ist deshalb nicht automatisch unseriös. Aber er ist nicht Ihr Gutachter.

Was Sie dürfen

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Sie müssen das Angebot der Gegenseite nicht annehmen, und Sie müssen es auch nicht begründen.

Anders liegt es beim Kaskoschaden gegenüber Ihrer eigenen Versicherung — dort gelten die Bedingungen Ihres Vertrags, und die sehen häufig vor, dass die Versicherung den Sachverständigen bestimmt.

Woran Sie einen guten Gutachter erkennen

  • Er sagt Ihnen vorher, was es kostet und wer es zahlt — nicht erst in der Rechnung.
  • Er sagt Ihnen auch, wenn sich ein Gutachten nicht lohnt. Wer bei jedem Kratzer ein Vollgutachten empfiehlt, verdient daran.
  • Er kommt zu Ihnen und verlangt nicht, dass Sie ein beschädigtes Fahrzeug quer durch den Kreis fahren.
  • Er erklärt Ihnen die Positionen, statt Ihnen ein PDF mit Fachbegriffen zu schicken.
  • Er ist danach noch erreichbar, wenn die Versicherung Rückfragen stellt.

Und wenn schon ein Gutachten der Gegenseite vorliegt?

Dann können Sie es prüfen lassen. Häufige Streitpunkte sind ein zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert, ein zu hoch angesetzter Restwert aus einer überregionalen Börse, eine fehlende oder zu geringe Wertminderung und eine zu kurz bemessene Ausfalldauer.

Jeder dieser Punkte ist für sich genommen ein paar hundert bis ein paar tausend Euro wert.

Veröffentlicht am · João Ricardo Matos Ferreira, Carputt KFZ-Sachverständiger Ferreira UG

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