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Nutzungsausfall — Geld für jeden Tag ohne Auto

Auch ohne Mietwagen steht Ihnen für die Ausfallzeit Geld zu. Viele wissen das nicht und lassen es liegen.

Nutzungsausfall ist eine Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen konnten — auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen genommen haben. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse, die Dauer nach der im Gutachten festgestellten Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit.

Die Idee dahinter

Ein Auto hat einen Gebrauchswert. Wer es nicht nutzen kann, weil ein anderer es beschädigt hat, erleidet dadurch einen Nachteil — auch dann, wenn er in dieser Zeit kein Ersatzfahrzeug gemietet hat.

Genau diesen Nachteil gleicht die Nutzungsausfallentschädigung aus. Sie ist kein Trostpflaster, sondern ein anerkannter Schadenposten.

Sie haben die Wahl

Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie sich entscheiden:

  • Mietwagen nehmen. Dann werden die Mietkosten erstattet, in der Regel für eine Klasse unter Ihrem eigenen Fahrzeug. Nutzungsausfall gibt es dann nicht zusätzlich.
  • Kein Mietwagen. Dann bekommen Sie für dieselbe Zeit Nutzungsausfall in Geld.

Für viele lohnt sich die zweite Variante: Wer den Zweitwagen nutzen, mitfahren oder ein paar Tage mit dem Bus fahren kann, behält das Geld.

Wie hoch ist er?

Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe. Eingeordnet wird nach Modell, Alter und Ausstattung; bei älteren Fahrzeugen wird üblicherweise herabgestuft. Die Sätze stammen aus anerkannten Tabellen, die von Gerichten regelmäßig herangezogen werden.

Grob gesagt: Je größer und neuer das Fahrzeug, desto höher der Tagessatz.

Wie lange wird gezahlt?

Und hier wird es wichtig:

Wonach richtet sich die Dauer des Nutzungsausfalls?

Maßgeblich ist die im Gutachten festgestellte Reparaturdauer — bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die man realistisch braucht, um ein Ersatzfahrzeug zu finden. Dazu kommt eine angemessene Überlegungsfrist.

Das ist einer der Gründe, warum ein Gutachten mehr wert ist als ein Kostenvoranschlag: Der Kostenvoranschlag nennt keine Dauer. Ohne festgestellte Dauer gibt es keine belastbare Grundlage für den Nutzungsausfall.

Nicht maßgeblich ist übrigens, wie lange sich die Versicherung mit der Regulierung Zeit lässt — und auch nicht, wie lange die Werkstatt tatsächlich gebraucht hat, wenn sie ohne Ihr Zutun länger brauchte.

Wann es keinen Nutzungsausfall gibt

  • Sie konnten das Fahrzeug ohnehin nicht nutzen, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts oder eines Urlaubs
  • Sie hatten in dieser Zeit ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung
  • Sie haben bereits einen Mietwagen abgerechnet
  • Das Fahrzeug war trotz Schaden verkehrssicher und weiter nutzbar

Der letzte Punkt lässt sich häufig aus dem Gutachten beantworten: Ein Fahrzeug, das noch verkehrssicher ist, aber am Wochenende in die Werkstatt könnte, steht anders da als eines, das abgeschleppt werden musste.

Auch am Wochenende?

Ja. Gezählt werden Kalendertage, nicht Werktage — Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit.

Veröffentlicht am · João Ricardo Matos Ferreira, Carputt KFZ-Sachverständiger Ferreira UG

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