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Restwert und Wiederbeschaffungswert — die zwei Zahlen, die zählen

Bei einem Totalschaden entscheiden zwei Beträge über Ihre Auszahlung. Und bei einem davon gibt es eine bekannte Falle.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bei einem seriösen Händler kosten würde. Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch wert ist. Bei einem Totalschaden erhalten Sie die Differenz aus beiden.

Die Rechnung

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Repariert wird dann in der Regel nicht; abgerechnet wird so:

Wiederbeschaffungswert − Restwert = Ihre Auszahlung

Beide Zahlen stehen im Gutachten. Beide sind Bewertungen, keine Messwerte. Und bei beiden gibt es Spielraum.

Der Wiederbeschaffungswert

Er beantwortet die Frage: Was müssten Sie ausgeben, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen? Gleiches Modell, gleiches Alter, vergleichbare Laufleistung, vergleichbarer Zustand und Ausstattung — gekauft bei einem seriösen Händler, nicht privat.

Der Händlerbezug ist wichtig: Bei einem Händler zahlen Sie mehr als privat, bekommen dafür aber Gewährleistung. Genau dieser Preis ist maßgeblich.

Wird der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt, sinkt Ihre Auszahlung. Achten Sie darauf, dass Sonderausstattung berücksichtigt ist — sie macht bei manchen Fahrzeugen einen erheblichen Teil des Werts aus.

Der Restwert — und die Falle

Der Restwert ist das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist. Er wird abgezogen, denn Sie behalten das Wrack ja.

Und hier liegt die Stelle, an der es regelmäßig teuer wird:

Versicherungen legen gelegentlich Restwertangebote aus bundesweiten Online-Restwertbörsen vor. Dort bieten spezialisierte Aufkäufer, die Fahrzeuge über weite Strecken abholen und international weiterverkaufen. Diese Gebote liegen häufig deutlich über dem, was ein Händler vor Ort zahlen würde.

Maßgeblich ist grundsätzlich der Markt an Ihrem Wohnort — für uns also der Märkische Kreis und Umgebung, nicht ein Aufkäufer aus dem Ausland. Ein ordentliches Gutachten weist deshalb Restwertangebote aus der Region aus und benennt, woher sie stammen.

Die 130-Prozent-Regel

Manchmal will man das eigene Fahrzeug behalten — weil man es kennt, weil es gepflegt ist, weil man für das Geld nichts Vergleichbares bekommt.

Dafür gibt es eine Möglichkeit: Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann eine Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden verlangt werden. Daran hängen allerdings Bedingungen — unter anderem muss vollständig und fachgerecht nach Gutachten repariert werden, und das Fahrzeug muss anschließend eine Zeit lang weitergenutzt werden.

Ob dieser Weg in Ihrem Fall offensteht, hängt vom Einzelfall ab. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Anwalt, bevor Sie eine Werkstatt beauftragen.

Was Sie mitnehmen sollten

Drei Sätze:

  1. Verkaufen Sie nichts, bevor das Gutachten vorliegt.
  2. Reparieren Sie nichts, bevor das Gutachten vorliegt.
  3. Prüfen Sie, woher ein Restwertangebot der Versicherung stammt.

Veröffentlicht am · João Ricardo Matos Ferreira, Carputt KFZ-Sachverständiger Ferreira UG

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