Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten des Kfz-Gutachters in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie gehören zum ersatzfähigen Schaden. Bei selbst verschuldeten Unfällen, bei Kaskoschäden und bei Bagatellschäden tragen Sie die Kosten selbst.
Der Regelfall
Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen. Zum Schaden gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Kosten, die entstehen, um den Schaden überhaupt festzustellen. Das Sachverständigenhonorar ist deshalb Teil des Schadenersatzanspruchs.
Praktisch heißt das: Sie beauftragen den Gutachter, und die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt ihn. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Die vier Ausnahmen
Sie haben den Unfall selbst verursacht
Dann gibt es niemanden, von dem Sie Ersatz verlangen könnten. Ein Gutachten kann trotzdem sinnvoll sein — etwa um zu entscheiden, ob sich eine Reparatur lohnt oder ob Sie den Schaden Ihrer Vollkaskoversicherung überhaupt melden sollten. Bezahlen müssen Sie es aber selbst.
Beide tragen einen Teil der Schuld
Wird die Haftung geteilt, etwa 70 zu 30, wird auch das Gutachterhonorar nur zu diesem Anteil erstattet. Wenn absehbar ist, dass die Haftungsquote strittig bleibt, sollten Sie das vorher wissen.
Es ist ein Kaskoschaden
Bei Hagel, Wild, Diebstahl oder selbst verschuldeten Schäden ist Ihre eigene Versicherung zuständig. Die beauftragt in der Regel selbst einen Sachverständigen und trägt dessen Kosten. Ein zusätzliches eigenes Gutachten zahlen Sie — es lohnt sich vor allem, wenn Sie die Bewertung der Versicherung anzweifeln.
Der Schaden ist sehr klein
Unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro muss die gegnerische Versicherung ein volles Gutachten in der Regel nicht erstatten. Ein Kostenvoranschlag genügt dann meist.
Das Problem: Man kennt die Schadenhöhe vorher nicht. Was aussieht wie eine Schramme, kann dahinter einen verformten Träger verbergen. Fragen Sie im Zweifel nach — eine Einschätzung anhand von Fotos kostet nichts.
Wenn die Versicherung das Honorar kürzt
Das kommt vor. Üblich ist der Verweis auf angeblich überhöhte Sätze oder auf eine Honorartabelle, an die der Sachverständige nicht gebunden ist.
Für Sie ändert das zunächst nichts: Ihr Anspruch richtet sich gegen die Versicherung, nicht umgekehrt. Ob eine Kürzung standhält, ist eine Rechtsfrage — dafür brauchen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten bei unverschuldetem Unfall in der Regel ebenfalls die Gegenseite trägt.
Was Sie nicht tun sollten
Sich von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter zuweisen lassen, ohne zu wissen, dass Sie das nicht müssen. Der Anruf kommt oft binnen Stunden nach dem Unfall und klingt hilfsbereit. Er ist es auch — nur eben im Interesse desjenigen, der zahlen soll.
Veröffentlicht am · João Ricardo Matos Ferreira, Carputt KFZ-Sachverständiger Ferreira UG
