Die ersten Minuten
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Innerorts etwa 50 Meter vor der Unfallstelle, auf Landstraßen 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 400 Meter. Erst absichern, dann alles andere — das ist die einzige Reihenfolge, die nicht verhandelbar ist.
Sind Menschen verletzt, rufen Sie den Notruf 112. Bei allem anderen gilt: Ruhe bewahren, niemand hat es eilig.
Die sieben Schritte
1. Unfallstelle sichern
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Wenn möglich, das Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr bringen — aber erst, nachdem Sie die Endstellung fotografiert haben. Auf der Autobahn: hinter die Schutzplanke.
2. Polizei rufen, wenn es sinnvoll ist
Die Polizei muss nicht zu jedem Blechschaden kommen. Rufen Sie sie, wenn:
- jemand verletzt ist
- die Schuldfrage strittig ist
- der Unfallgegner sich weigert, seine Daten herauszugeben
- ein Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht
- ein ausländisches Fahrzeug, ein Mietwagen oder ein Firmenfahrzeug beteiligt ist
- Wild beteiligt war
- der Schaden erheblich ist
Kommt die Polizei nicht, notieren Sie das — und dokumentieren Sie umso sorgfältiger selbst.
3. Daten aufnehmen
Notieren Sie vom Unfallgegner:
- Name, Anschrift, Telefonnummer
- Kennzeichen und Fahrzeugtyp
- Versicherung und Versicherungsnummer (steht auf der grünen Karte oder im Versicherungsnachweis)
- ob der Fahrer zugleich der Halter ist
Und von Zeugen: Name und Telefonnummer. Zeugen verschwinden schnell, und später findet man sie nicht wieder.
4. Schaden dokumentieren
Das ist der Schritt, der später über Geld entscheidet. Machen Sie mit dem Telefon:
- Übersichtsaufnahmen der Unfallstelle aus vier Richtungen, mit Umgebung — Straßenschilder, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen
- die Endstellung beider Fahrzeuge, bevor Sie sie bewegen
- beide Fahrzeuge ganz, von allen vier Seiten
- die Schäden aus der Nähe, mit einem Maßstab daneben, wenn Sie einen haben (ein Geldstück tut es auch)
- Bremsspuren, Splitter, Flüssigkeiten auf der Fahrbahn
- die Kennzeichen beider Fahrzeuge lesbar
Lieber dreißig Fotos zu viel als drei zu wenig. Sie kosten nichts.
5. Nichts unterschreiben
Ein europäischer Unfallbericht ist etwas anderes: Er hält den Hergang fest, ohne die Schuldfrage zu klären. Den dürfen Sie ausfüllen.
6. Eigenen Gutachter beauftragen
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben — sie darf Ihnen einen anbieten.
Melden Sie sich, bevor Sie etwas reparieren lassen oder das Fahrzeug verkaufen. Ein Anruf oder ein paar Fotos per WhatsApp genügen für den Anfang.
7. Warten Sie mit der Reparatur
Was Sie dabei nicht vergessen sollten
Ihnen steht nach einem unverschuldeten Unfall mehr zu als die Reparatur. In der Regel gehören dazu:
- Reparaturkosten oder, bei Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
- Merkantile Wertminderung — Ihr Fahrzeug ist nach der Reparatur weniger wert, weil es ein Unfallfahrzeug bleibt
- Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Dauer der Reparatur
- Abschlepp- und Standkosten
- Kosten des Sachverständigen
- Anwaltskosten
- Eine Auslagenpauschale für Telefonate, Fahrten und Porto
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt weist von alldem nur den ersten Punkt aus. Das ist der Grund, warum sich ein Gutachten lohnt.
Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
Lassen Sie es abschleppen und sagen Sie uns, wohin. Wir begutachten es dort — beim Abschleppdienst, in der Werkstatt, auf dem Hof. Sie müssen nichts organisieren und nichts hin- und herfahren.
